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prof müller „die vertreibung des rechts aus deutschland
“
Nachdem 1945 alle anderen Fronten zusammengebrochen waren, hat die
Rechtsfront als einzige gehalten. Die jüdischen Juristenkollegen
waren zum großen Teil tot. Viele – wie Max Alsberg –
hatten sich das Leben genommen, noch mehr waren ermordet worden,
ein Großteil der Vertriebenen blieb im Exil, nur wenige kamen
zurück.
Was auch nicht zurückkehrte waren Geist und Rechtskultur, denn
mit den Menschen waren ihre Theorien und Ideen, ihre wissenschaftlichen
Programme und Pläne vertrieben und vernichtet worden.
Die Lehrstühle der jüdischen Professoren blieben mit ihren
Nachfolgern besetzt, ihre Bücher hatte man aus den Bibliotheken
geworfen und großenteils verbrannt,
ihre intellektuelle Hinterlassenschaft wurde ignoriert oder, wenn
auch subtiler, weiterhin diffamiert, ....
Hervorgetan hat sich bei diesen Schuldzuweisungen Hermann Weinkauff,
erster Präsident des Bundesgerichtshofs,
der noch 1968 die
„pluralistische Gesellschaft“
und den „Pluralismus der Weltanschauungen“
Dinge nannte, „bei denen die Sache ebenso bedrohlich wie die
Bezeichnung widerwärtig ist“27. Dagegen schwärmte
er von einem „geschlossenen Richterstand, ja einem wirklichen
Rechtsstand“
Und Anfang der Siebziger stellte Fritz Hartung
Reichsgerichtsrat a.D. – befriedigt fest,
„auf juristischem, insbesondere strafrechtlichen
Gebiet (hat) das nationalsozialistische Regime Fortschritte von
grundlegender Bedeutung gebracht ..., die bis heute Bestand haben
und aus dem Strafrecht nicht wegzudenken sind“.
„Demokratie“ galt als entartete Idee.
http://www.estrellamala.com/justice-germany.htm
source: rolf bossi a prominent trial lawyer .
“After ww2 , 80% of the terrible justice members of the 3rd
reich were reintegrated in state services of german democracy and
entered highest positions of power
never ever charged before court for their crimes … their malign
spirit of state burocratic ideologies continued open or hidden and
was teached and handed out to the subsequent justice generation
to the impart of the same view and action matrix . but even worse
the german court and justice system never eliminated this institutional
structure .
“never again “ never ever reached german court ..arbitrariness
and utility instead of truth and justice therefore could linger
on in adjudication under the surface..”
Messerschmidt „Die Wehrmachtjustiz im Dienste des Nationalsozialismus.
Zerstörung einer Legende.
aus dem buch : Ingo Müller "furchtbare juristen"
Um die Ideenwelt des Dritten Reichs zu verstehen, muss man sich
klar machen, dass Begriffe, die für uns positiv besetzt sind,
damals als Schimpfwörter galten und umgekehrt. „Autoritär“
galt als hohes Lob, „rücksichtslose und fanatisch-einseitige
Einstellung“ als Tugend, „Gleichschaltung“ als
erstrebenswertes Ziel. „Individualistisch“, „liberal“
und „pluralistisch“ waren Vernichtungsurteile, und „Aufklärung“,
„Humanität“
Auch alles, was wir heute als juristische Tugenden betrachten: Genauigkeit
im Begrifflichen, Beachtung von Formalien, Rationalität, nüchterne
Distanz und Vorurteilsfreiheit galt als Unart jüdischer Rechtsverdreher,
als „Ausdruck einer Hilflosigkeit, einer Entwurzelung und
Verweichlichung“ (Wolfgang Siebert). Die Richter sollten eben
„nicht durch ein formalistisch-abstraktes Rechtssicherheitsprinzip
beengt .............„mit gesundem Vorurteil“ den Fall
betrachten und „Werturteile fällen.....“ (Georg
Dahm).
“Es gibt verfassungsmäßig einen Gleichheitsgrundsatz”,
sagt Rolf Bossi. “Aber wir haben in unserer Justiz JETZT EINEN
ZUSTAND, IN DEM DIESER GLEICHHEITSGRUNDSATZ IN ELEMENTARSTER, SCHWERWIEGENDSTER
WEISE VERLETZT WIRD.” …
Who are THE judges ?
source: rolf bossi a prominent trial
lawyer .
Achtzig Prozent der "furchtbaren
Juristen " Hitlers wurden in den Staatsdienst der Bundesrepublik
übernommen und rückten zum Teil in höchste Positionen
auf - meist ohne dass ihre Verbrechen auch nur vor einem Gericht
verhandelt worden wären. Ihren Ungeist haben sie offen oder
verdeckt an große Teile der nachfolgenden Juristengeneration
weitergereicht.. Aber das Schlimme ist, dass die deutsche Justiz
diese schreckliche Erblast niemals institutionell abgeworfen hat.
Der Ruf des "Nie wieder! " ist in Deutschlands Justizpalästen,
wenn überhaupt, nur sehr verhalten erschallt. Willkür
und Zweckmäßigkeit anstelle von Wahrheit und Gerechtigkeit
konnten so in der Rechtsprechung untergründig fortleben.
„halbgötter in schwarz“ rolf bossi
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Generalbundesanwalt: Alexander von Stahl
vertritt die zeitung „junge freiheit “ npd jungendorgan
mit allen juristischen mitteln
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Autor: Prof. Dr. Hans-Ulrich
Thamers. Auszug aus "Nationalsozialismus II" der Schriftenreihe
"Informationen zur politischen Bildung". Mit freundlicher
Unterstützung des Autors und der Bundeszentrale für politische
Bildung.
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